Persönlicher Steuerberater
in Goslar für die Harzregion

Holger Schlüter Steuerberater Goslar & Harz Portrait

Persönlicher Steuerberater aus Goslar für die Harzregion

Herzlich Willkommen,

mein Name ist Holger Schlüter und ich wurde in meiner Heimatstadt Goslar im Jahre 1960 geboren.

Nach Abitur und Wehrdienst absolvierte ich im Finanzamt Goslar die Ausbildung zum Steuerbeamten im gehobenen Dienst. Diese schloss ich mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) erfolgreich ab.

Die Steuerberaterprüfung bestand ich 1998. Im Anschluss beendete ich meine Beamtenlaufbahn und eröffnete in Langelsheim mein Steuerbüro. Seit 2009 bin ich mit meiner Steuerkanzlei in der Feldstraße 97 in Goslar ansässig.

Unterstützt werde ich von meinen Mitarbeitern und der DATEV eG. Sie helfen mir, bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten die optimale Lösung zu finden.


Mit freundlichen Grüßen

Holger Schlüter
Steuerberater Goslar am Harz

Persönlicher Steuerberater aus Goslar für die Harzregion

Herzlich Willkommen bei Ihrem persönlichen Steuerberater aus Goslar für die Harzregion. Mein Name ist Holger Schlüter und ich wurde in meiner Heimatstadt Goslar im Jahre 1960 geboren.

Nach Abitur und Wehrdienst absolvierte ich im Finanzamt Goslar die Ausbildung zum Steuerbeamten im gehobenen Dienst. Diese schloss ich mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) erfolgreich ab.

Die Steuerberaterprüfung bestand ich 1998. Im Anschluss beendete ich meine Beamtenlaufbahn und eröffnete in Langelsheim mein Steuerbüro. Seit 2009 bin ich mit meiner Steuerkanzlei in der Feldstraße 97 in Goslar ansässig.

Unterstützt werde ich von meinen Mitarbeitern und der DATEV eG. Sie helfen mir, bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten die optimale Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Schlüter
Steuerberater Goslar am Harz
Holger Schlüter Steuerberater Goslar & Harz Portrait

Holger Schlüter Steuerberater aus Goslar

Steuererklärung

Der Bürger muss zahlreiche steuerliche Erklärungspflichten erfüllen.
Ich erstelle gern Ihre privaten sowie betrieblichen Erklärungen wie:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes
  • Anträge auf Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen
  • Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Stundungsanträge
  • und andere mehr

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dar, sondern ist auch die Grundlage für die Steuerfestsetzungen des Finanzamts. Er dient wohl als wichtigste Entscheidungsgrundlage für evtl. Kreditanträge und betriebliche Entscheidungen.

Von der fertigen Buchführung bis hin zum kompletten Jahresabschluss ist es jedoch oftmals ein weiter Weg, auf dem eine Vielzahl komplexer Vorschriften und Handlungsspielräume zu beachten ist, um die Steuerlast stets zu optimieren. Wir erledigen alles für Ihre

  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Gewinn- & Verlustrechnungen
  • Einnahme- & Überschussrechnungen
  • Notwendige Anhänge und Berichte
  • Übermittlung Ihrer Daten

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei Betriebsprüfungen, auch wenn Sie noch nicht mein Mandant sind.

Allgemeine Beratung

Kein Steuersachverhalt gleicht dem anderen und jedes Jahr werden die Steuerpflichtigen mit geänderten Steuervorschriften konfrontiert. Das Steuerrecht kennt leider keine Routine. Es ist meine Pflicht, mich ständig steuerrechtlich auf dem Laufenden zu halten. Während meiner über zwanzigjährigen Tätigkeit als Steuerberater im Harz sowie nahen Umland konnte ich die zahlreichen Fragen meiner Mandanten klären. Auch durch die berufliche Erfahrung in der Steuerverwaltung besitze ich große Erfahrung, wenn es zum Beispiel um folgende Sachverhalte geht:

  • Erster Schritt in die Selbstständigkeit
  • Erweiterung des eigenen Betriebs
  • Ändern der Rechtsform
  • Immobilie wird erworben oder saniert
  • Vererben oder Verschenken
  • Altersvorsorge (z.B. Riester – oder Rürup Rente)
  • Ruhestand und Steuern
  • Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse

Finanzbuchführung

Die Buchführung ist Pflicht für jeden Unternehmer. Anhand Ihrer Belege und Unterlagen werden die monatliche Buchführung sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt. Diese werden im gesetzlich vorgeschrieben Wege per Datenfernübertragung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Mithilfe der Summen- und Saldenliste, der betriebswirtschaftlichen Auswertung und weiterer Berechnungen können Sie gemeinsam mit mir erkennen, wie erfolgreich Ihr Unternehmen ist und ob Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen. Nicht zu vergessen ist dabei auch die stetige Analyse, um frühzeitig auf evtl. Missstände reagieren zu können. Auf Wunsch kontrollieren meine Steuerfachangestellten die von Ihnen selbst erstellte Buchführung. Darüber hinaus bereite ich gern mit Ihnen Bankgespräche vor. An diesen nehme ich auch teil, falls Sie es wünschen.

Lohnbuchhaltung

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Auf diesem Gebiet erledigt mein Team für Sie alle anfallenden Arbeiten. Denn so haben Sie den Rücken frei für wichtigere Dinge im Leben. Darüber hinaus befinden Sie sich in professionellen Händen bei:

  • Einrichten der Lohnbuchhaltung mit der Beantragung der Betriebsnummer
  • Aufnahme, An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern
  • Lohnabrechnungen
  • Lohnvorausberechnungen
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
  • Beitragsmeldungen an die Krankenkassen
  • Erstattungsanträge an die Krankenkassen
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft
  • Erstellen von weiteren Meldungen, Bescheinigungen und Anträgen
  • Teilnahme an Lohnprüfungen des Finanzamtes und der Rentenstellen

Trennung oder Scheidung

„Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden.“ Es heiratet wohl niemand, um sich wieder scheiden zu lassen. Aber wenn es leider doch dazu kommt, müssen viele Fragen geklärt werden. Wem steht während der Trennung und nach der Scheidung was zu? Wer bekommt Haus, Auto, wem steht Unterhalt zu etc.? Selbstverständlich sind während dieser Phase viele Emotionen mit im Spiel. Steuerlich ist es jedoch für beide Parteien besser, eine objektive Sichtweise einzunehmen. Gern bin ich auch hier Ihr neutraler Steuerberater, wenn es um folgende Themen geht:

  • Veranlagungsform im Trennungsjahr
  • Steuererstattung/Steuernachzahlung
  • Lohnsteuerklassen
  • Unterhaltszahlungen
  • Beendigung der Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung
  • Steuerliche Behandlung von Scheidungskosten
  • Kindergeld und Kinderfreibeträge
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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Kontakt

+49 (0) 5321 317 00 90

Feldstr.97 in 38640 Goslar

in**@st********.de